Mit dem
Bebauungsplan Dorsten Nr. 211 "Gewerbegebiet Baldurstraße"
im Stadtteil Holsterhausen soll eine Regelung zum
Einzelhandelsausschluss erfolgen, die auf den
Handlungsempfehlungen des Einzelhandeskonzeptes Dorsten
basiert.
Die Pläne
liegen im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner
Straße 5, 2. Obergeschoss,
bis zum 10. Juli 2008 aus und können
während der Dienststunden eingesehen werden.
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungs- und
Umweltamtes freuen sich über Anregungen und Hinweise zum
Plan.