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Pläne liegen aus: Gewerbegebiet Baldurstraße kann eingesehen werden
 

Mit dem Bebauungsplan Dorsten Nr. 211 "Gewerbegebiet Baldurstraße" im Stadtteil Holsterhausen soll eine Regelung zum Einzelhandelsausschluss erfolgen, die auf den Handlungsempfehlungen des Einzelhandeskonzeptes Dorsten basiert.

Die Pläne liegen im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 2. Obergeschoss,
bis zum 10. Juli 2008 aus und können während der Dienststunden eingesehen werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungs- und Umweltamtes freuen sich über Anregungen und Hinweise zum Plan.